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Beschluss (EU) 2020/2061 des Rates vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Geschäftsordnung der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkts
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