Beschluss (EU) 2020/2139 des Rates vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2020/953 des Rates geschlossen und trat am 2. August 2020 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32020D2139
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