Beschluss (EU) 2020/2139 des Rates vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 21 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Gemeinsame Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32020D2139
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