Erwägungsgrund 5 32020D2139
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in der ersten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung für die Union rechtswirksam sein wird. Der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses beruhen —