Erwägungsgrund 2 32020D2142BESCHLUSS (GASP) 2020/2142 DES RATES vom 17. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1789 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten
In Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1789 ist festgelegt, dass die Geltungsdauer dieses Beschlusses 24 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in…
Erwägungsgrund 5 32021D2075BESCHLUSS (GASP) 2021/2075 DES RATES vom 25. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/979 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards
Die Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2020/979 endet 14 Monate nach dem Tag des Abschlusses des in seinem Artikel 3 Absatz 4 genannten…
Art. 5 Abs. 2 32021D2133BESCHLUSS (GASP) 2021/2133 DES RATES vom 2. Dezember 2021 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition in Südosteuropa
Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate…
Art. 5 Abs. 2 32010D0430BESCHLUSS 2010/430/GASP DES RATES vom 26. Juli 2010 zur Schaffung eines Europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Durchführung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate…
Art. 5 Abs. 2 32022D1965BESCHLUSS (GASP) 2022/1965 DES RATES vom 17. Oktober 2022 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate…
Art. 5 Abs. 2 32012D0166BESCHLUSS 2011/166/GASP DES RATES vom 23. März 2012 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens. Sie endet jedoch sechs Monate nach…