Erwägungsgrund 5 32020D2142
Die Verlängerung des im Beschluss (GASP) 2018/1789 festgelegten Durchführungszeitraums um sechs Monate kann ohne jeden weiteren Mittelbedarf erfolgen —
Die Verlängerung des im Beschluss (GASP) 2018/1789 festgelegten Durchführungszeitraums um sechs Monate kann ohne jeden weiteren Mittelbedarf erfolgen —