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Der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte aus der Liste der benannten Personen und Organisationen in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP entfernt werden. Die restriktiven Maßnahmen sollten für vier Personen und eine Organisation verlängert werden, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind. Die restriktiven Maßnahmen sollten für eine Person ausgesetzt werden. Die Aussetzung der restriktiven Maßnahmen sollte für drei der in Anhang II des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführten Personen verlängert werden.
Der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte aus der Liste der benannten Personen und Organisationen in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP entfernt…
Die restriktiven Maßnahmen sollten für fünf Personen und eine Organisation verlängert und für zwei Personen aufgehoben werden, die in Anhang I des Beschlusses…
Die restriktiven Maßnahmen sollten für sieben Personen und eine Organisation, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind, aufrechterhalten…
Die restriktiven Maßnahmen sollten für die sieben Personen und die eine Organisation, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind,…
Die restriktiven Maßnahmen sollten für die sieben Personen und die eine Organisation, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind,…
Eine Person und acht Einrichtungen sollten von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.