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Die zur Erreichung der in Artikel 2 dargelegten Ziele zu treffenden Maßnahmen werden eng mit den laufenden Tätigkeiten zur Förderung des Schienenverkehrs abgestimmt. Zu diesen Maßnahmen gehören folgende im Rahmen von Partnerschaften oder einzeln organisierte und mit den Zielen des Europäischen Jahres verknüpfte Aktivitäten auf Unions-, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene:
Initiativen und Veranstaltungen zur Stimulierung von Debatten, Schaffung eines positiven Images, Sensibilisierung und Erleichterung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden, um das Vertrauen in den Schienenverkehr — vor allem im Anschluss an die COVID-19-Krise — zu stärken und die Attraktivität der Schiene als Transportmittel für mehr Personen und Güter und als Mittel, um gegen den Klimawandel zu kämpfen, über verschiedene Kanäle und Instrumente, einschließlich Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten, zu verbreiten, wobei auch die Sicherheit und der Komfort des Reisens mit der Bahn hervorzuheben sind;
Initiativen in den Mitgliedstaaten, um sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft Geschäftsreisen und Pendlerverkehr mit der Eisenbahn zu fördern;
informative, Ausstellungen sowie inspirierende und pädagogische Kampagnen und Sensibilisierungskampagnen sowie die Benutzung von Zügen für die Zwecke der Demonstration und Information, um Veränderungen im Verhalten von Fahrgästen, Verbrauchern und Unternehmen zu fördern und die breite Öffentlichkeit anzuregen, aktiv an der Erreichung des Ziels eines nachhaltigeren Verkehrs mitzuwirken;
Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren nationaler, regionaler und lokaler Verwaltungen, der Zivilgesellschaft, von Unternehmen und Schulen im Hinblick auf eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs und die Herbeiführung von Verhaltensänderungen auf allen Ebenen;
Durchführung von Studien und Innovationsaktivitäten und Verbreitung ihrer Ergebnisse auf europäischer oder nationaler Ebene;
Förderung von Projekten und Netzwerken im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr, auch über die Medien, die sozialen Netzwerke und andere Online-Gemeinschaften;
Partnerschaften und Veranstaltungen, wie sie im Anhang dargelegt sind;
Ermittlung und Förderung bewährter Verfahren zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Verkehrsträger;
Förderung von Projekten und Aktivitäten zur Sensibilisierung für eine nachhaltige durchgehende Mobilität, die nahtlose „Tür-zu-Tür-Verkehrslösungen“ in Kombination mit anderen Formen von Verkehrsträgern, einschließlich aktivem Reisen, sowie nachhaltige und intelligente Logistik bietet;
Förderung von Projekten und Aktivitäten zur Sensibilisierung für die Bedeutung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, insbesondere im Hinblick auf seine laufende Umsetzung, Maßnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Fahrten und Maßnahmen für digitale Fahrgastinformationen, wie etwa die Bereitstellung von Echtzeitinformationen über Fahrtangebote, Tarife und Fahrpläne, auch durch unabhängige Anbieter, sodass ein Vergleich erleichtert wird, und
Förderung von Projekten und Aktivitäten im Hinblick auf die Verwirklichung einer erweiterten, modernisierten und interoperablen Eisenbahninfrastruktur, einschließlich eines europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS), Terminals, die Optionen zur Verkehrsverlagerung bieten, sowie modernisierten rollenden Materials.
Die Kommission zieht in Erwägung, während des Europäischen Jahres Folgendes einzuleiten: Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat bis 31. März 2021 von ihren Plänen.
eine Studie über die Machbarkeit der Einführung eines europäischen Gütesiegels zur Förderung von Gütern und Waren, die auf der Schiene befördert werden, um die Unternehmen anzuregen, ihre Beförderung auf die Schiene zu verlagern, und
eine Studie über die Machbarkeit der Einführung eines Eisenbahnverbindungsindex, der darauf abzielt, den Grad der Integration, der durch die Nutzung von Diensten auf dem Schienennetz erreicht wird, zu kategorisieren und das Potenzial der Eisenbahn aufzuzeigen, mit anderen Verkehrsträgern zu konkurrieren
Sowohl die Organe und Einrichtungen der Union als auch die Mitgliedstaaten können auf Unionsebene bzw. nationaler Ebene auf das Europäische Jahr verweisen und beim Bewerben der in Absatz 1 genannten Aktivitäten dessen visuelle Identität verwenden.
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