Erwägungsgrund 4 32020D2228
Im Einklang mit den in der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal festgelegten Zielen muss die Wirtschaft der Union umgestaltet und die Politik, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Mobilität, überdacht werden. Ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der Union entfällt auf den Verkehrssektor, dessen Anteil weiter steigt. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 um 90 % gesenkt werden. Die Verwirklichung einer nachhaltigen intermodalen Mobilität erfordert, dass den Nutzern Vorrang eingeräumt wird und ihnen erschwinglichere, zugängliche, gesündere, sauberere und energieeffizientere Alternativen zu ihren derzeitigen Mobilitätsgewohnheiten geboten werden, sowie diejenigen gefördert werden, die bereits auf nachhaltige Mobilitätsformen wie den Fußgänger- und Fahrradverkehr und öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen.