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Die für die Durchführung dieses Beschlusses erforderliche Mittelausstattung wird eine angemessene Finanzierung auf Unionsebene erfordern, die im Rahmen des Haushaltsverfahrens für 2021 im Einklang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 festzulegen ist. Unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde sollte das Ziel darin bestehen, für die Durchführung dieses Beschlusses im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 Finanzmittel in Höhe von mindestens 8 Mio. EUR bereitzustellen.
Erforderlichenfalls können über das Jahr 2027 hinaus Mittel in den Unionshaushalt eingesetzt werden, um in Absatz 6 vorgesehene Ausgaben zu decken, mit denen…
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Fonds für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 beträgt 1 931 000 000 EUR zu jeweiligen…
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Instruments im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 beträgt 5 241 000 000 EUR zu jeweiligen…
Auf Unionsebene sollten die für die Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Haushaltsmittel aus dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 stammen. Der…
Die Mittelausstattung für die Durchführung dieses Beschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt 8 Mio. EUR. Die jährlichen…
In dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU ist eine Finanzausstattung für das Unionsverfahren festgelegt, die den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer 17 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.