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Auf Unionsebene sollten die für die Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Haushaltsmittel aus dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 stammen. Der operationelle Haushalt für die Durchführung dieses Beschlusses sollte mindestens 8 Mio. EUR betragen. Zusätzliche finanzielle Unterstützung für das Europäische Jahr sollte durch einschlägige Unionsprogramme und -instrumente geleistet werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln und nach Maßgabe der geltenden Vorschriften. Die Finanzierung des Europäischen Jahres sollte sich nicht nachteilig auf die Finanzierung von Projekten im Rahmen laufender Unionsprogramme auswirken und sollte darauf abzielen eine Langzeitwirkung für das Europäische Jahr über 2022 hinaus zu gewährleisten. Unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde und gemäß Artikel 314 AEUV sollten die Mittel für diese Wirkung innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 festgelegt werden.
Die für die Durchführung dieses Beschlusses erforderliche Mittelausstattung wird eine angemessene Finanzierung auf Unionsebene erfordern, die im Rahmen des…
Die in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 vorgesehenen Mittel werden angesichts der generellen Ausgabenprioritäten der Union stark beansprucht. Es ist daher…
In dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU ist eine Finanzausstattung für das Unionsverfahren festgelegt, die den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer 17 der…
Mit der vorliegenden Verordnung wird eine Finanzausstattung für das Instrument festgesetzt, die für das Europäische Parlament und den Rat im jährlichen…
Mit dieser Verordnung wird für das Programm „Digitales Europa“ (im Folgenden „Programm“) für den Zeitraum 2021-2027 eine Finanzausstattung festgesetzt, die für…
Die Mittelausstattung für die Durchführung dieses Beschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt 8 Mio. EUR. Die jährlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.