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Der Beschluss Nr. 445/2014/EU sollte daher so geändert werden, dass er ganz gezielt den durch diese außergewöhnliche Situation entstandenen Erfordernissen Rechnung trägt, sodass die Städte, die den Titel tragen und die am stärksten durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt werden, ihre kulturellen Programme so durchführen können, dass die Ziele der Aktion erreicht werden können.
Der Beschluss Nr. 445/2014/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Aktion der Union mit dem Titel „Kulturhauptstädte Europas“ (im Folgenden „Aktion“) hat gemäß des Beschlusses Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und…
Die Auswertung der Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ wie auch die öffentliche Konsultation zur Zukunft dieser Aktion über 2019 hinaus haben ergeben, dass…
Der Beschluss Nr. 445/2014/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Gemäß dem Beschluss Nr. 445/2014/EU können nur Städte aus einem Mitgliedstaat, einem Kandidatenland oder einem potenziellen Kandidatenland oder, unter den in…
Der Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Fülle und die Vielfalt der Kulturen in Europa zu wahren und zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.