Beschluss (EU) 2020/2232 des Rates vom 22. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Abkommens zu werden, und zu einer Reserveliste von Personen, die bereit und in der Lage sind, Unionsmitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Abkommens zu werden, zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 171 Absatz 1 des Austrittsabkommens erstellt der mit Artikel 164 des Austrittsabkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) spätestens bis zum Ende des nach dem Austrittsabkommen festgelegten Übergangszeitraums eine Liste mit 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels zu werden. Der Gemeinsame Ausschuss hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Liste diese Anforderungen jederzeit erfüllt.
Erwägungsgrund 2 32020D2232
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