Beschluss (EU) 2020/2232 des Rates vom 22. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Abkommens zu werden, und zu einer Reserveliste von Personen, die bereit und in der Lage sind, Unionsmitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Abkommens zu werden, zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 171 Absatz 2 des Austrittsabkommens hat die Liste nur Personen zu umfassen, deren Unabhängigkeit außer Frage steht, die in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder anerkannte kompetente Juristen sind und über Fachwissen oder Erfahrung im Bereich des Unionsrechts und des Völkerrechts verfügen. Die Liste hat keine Mitglieder, Beamten oder andere Bedienstete der Organe der Union, der Regierung eines Mitgliedstaats oder der Regierung des Vereinigten Königreichs zu enthalten.
Erwägungsgrund 3 32020D2232
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