Beschluss (EU) 2020/2232 des Rates vom 22. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Abkommens zu werden, und zu einer Reserveliste von Personen, die bereit und in der Lage sind, Unionsmitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Abkommens zu werden, zu vertretenden Standpunkt
Ferner ist es angezeigt, eine Reserve von Sachverständigen einzurichten, die bereit und in der Lage sind, als Schiedsrichter im Rahmen des Austrittsabkommens zu fungieren, und die kontaktiert werden können, um die Liste von 25 Personen von Seiten der Union auf dem neuesten Stand zu halten —
Erwägungsgrund 6 32020D2232
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