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Die Art Panthera onca kommt in der Union nur in Französisch-Guayana vor, das nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG des Rates fällt, da diese Richtlinie nur für das europäische Gebiet der Mitgliedstaaten gilt, auf das der Vertrag Anwendung findet. Der Artenschutz in Französisch-Guayana, einschließlich des Schutzes der Art Panthera onca‘ wird durch nationale Rechtsvorschriften gewährleistet. Die Aufnahme dieser Art in Anhang I des Übereinkommens würde daher keine Änderung des Unionsrechts erforderlich machen.
Andere Vertragsparteien des Übereinkommens legten Vorschläge für die Aufnahme von Elephas maximus indicus, Panthera onca, Ardeotis nigriceps, Houbaropsis…
Die Vogelart Diomedea antipodensis kommt in der Union nicht vor. Die Gemeinsame Fischereipolitik der Union und die Regulierung der Fischerei durch die…
Die Aufnahme folgender Arten in Anhang II des Übereinkommens wird unterstützt: — Tetrax tetrax, — Galeorhinus galeus, — Sphyrna zygaena (weltweite Population),…
Die Union hat Vorschläge zur Aufnahme der Art Tetrax tetrax in Anhang I des Übereinkommens und der Art Galeorhinus galeus, Tetrax tetrax und Sphyrna zygaena in…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang B gestrichen und in Anhang A der…
Die Union ist kein Arealstaat für die Art Ovis vignei, sodass die Aufnahme dieser Art in Anhang II des Übereinkommens keine Änderung des Unionsrechts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.