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Die Vogelart Diomedea antipodensis kommt in der Union nicht vor. Die Gemeinsame Fischereipolitik der Union und die Regulierung der Fischerei durch die zuständigen regionalen Fischereiorganisationen bieten der Union die geeigneten Instrumente, um einen Beitrag zum Schutz dieser Art zu leisten, sodass die Aufnahme dieser Art in Anhang I des Übereinkommens daher keine Änderung des Unionsrechts erforderlich machen würde.
Die Gemeinsame Fischereipolitik der Union und die Regulierung der Fischerei durch die zuständigen regionalen Fischereiorganisationen bieten der Union die…
Die Art Cetorhinus maximus, die in Anhang I des Übereinkommens aufgeführt ist und gegenüber deren Aufnahme die Union bislang einen Vorbehalt angebracht hatte,…
Die Union ist kein Arealstaat für die Art Ovis vignei, sodass die Aufnahme dieser Art in Anhang II des Übereinkommens keine Änderung des Unionsrechts…
Die Union hat Vorschläge zur Aufnahme der Art Tetrax tetrax in Anhang I des Übereinkommens und der Art Galeorhinus galeus, Tetrax tetrax und Sphyrna zygaena in…
Die Union ist kein Arealstaat für die Arten Elephas maximus indicus, Ardeotis nigriceps und Houbaropsis bengalensis bengalensis‘, sodass die Aufnahme dieser…
Die Art Panthera onca kommt in der Union nur in Französisch-Guayana vor, das nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG des Rates fällt, da diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.