Erwägungsgrund 3 32020D0263
Mit der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 der Kommission wurden Struktur und Inhalt des Begleitdokuments nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2020/262 sowie das Verfahren für seine Verwendung festgelegt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 der Kommission wurden Struktur und Inhalt des Begleitdokuments nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2020/262 sowie das Verfahren für seine Verwendung festgelegt.