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Die Kommission koordiniert die Änderung, die Erweiterung und den Betrieb der Unions- und Nicht-Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems und insbesondere
die Infrastruktur und die Instrumente, die zur Gewährleistung der internen Verknüpfung und der Interoperabilität des EDV-gestützten Systems insgesamt erforderlich sind;
die Entwicklung einer höchstmöglichen Anforderungen genügenden Sicherheitspolitik, um einen unbefugten Zugang zu Daten zu verhindern und die Integrität des EDV-gestützten Systems sicherzustellen;
die Instrumente für die Auswertung der Daten zur Betrugsbekämpfung.
Um die in Absatz 1 dargelegten Ziele zu erreichen, schließt die Kommission die erforderlichen Verträge für die Änderung und Erweiterung der Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems und erstellt in Zusammenarbeit mit den im Ausschuss nach Artikel 7 Absatz 1 vereinigten Mitgliedstaaten einen Gesamtplan und die erforderlichen Managementpläne für die Änderung, Erweiterung und den Betrieb des EDV-gestützten Systems. In dem Gesamtplan und den Managementplänen werden die anfänglichen sowie die regelmäßigen Aufgaben festgelegt, die von der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen sind. In den Managementplänen werden die Fristen für die Erledigung der Aufgaben festgelegt, die zur Durchführung der im Gesamtplan aufgeführten einzelnen Projekte erforderlich sind.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen die Einzelheiten und Funktionen des Systems nach Absatz 1 dieses Artikels für die Zwecke dieser…
Die Kommission stellt sicher, dass die IT-Systeme, die für die Verwirklichung der in Artikel 3 festgelegten Ziele des Programms erforderlich sind, insbesondere…
Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten Vorschriften für die Funktionsweise des Informationssystems nach diesem Artikel fest, darunter Diese…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen gemeinsam und im Einklang mit den in der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 2 genannten einschlägigen…
Die Unionskomponenten des EDV-gestützten Systems umfassen die gemeinsamen Spezifikationen, die technische Ausrüstung, die Dienste des „Common Communication…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.