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Beschluss (EU) 2020/369 der Kommission vom 4. März 2020 zur Ermächtigung von Einrichtungen, die Verbraucherinteressen und Unternehmerinteressen auf Unionsebene vertreten, eine externe Warnmeldung gemäß der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates abzugeben (Text von Bedeutung für den EWR)
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