Erwägungsgrund 4 32020D0369
Die Verordnung (EU) 2017/2394 gilt seit dem 17. Januar 2020. Dieser Beschluss sollte daher ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union gelten, damit die betreffenden Organisationen so bald wie möglich am externen Warnmechanismus teilnehmen können.