Erwägungsgrund 2 32020D0369
Gemäß Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2394 ermächtigt die Kommission Verbände, die Verbraucher- und gegebenenfalls Unternehmerinteressen auf Unionsebene vertreten, „externe Warnmeldungen“ über vermutete Verstöße nach der genannten Verordnung abzugeben.