Erwägungsgrund 3 32020D0369
Die in diesem Beschluss genannten Einrichtungen sind auf Unionsebene tätig und haben Interesse an einer Teilnahme am externen Warnmechanismus bekundet. Diese Einrichtungen haben sich im Transparenz-Register eingetragen und sich damit dem Verhaltenskodex in Anhang III der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über das Transparenz-Register für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, verpflichtet.