Erwägungsgrund 2 32020D0372
Die Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsparteien des Abkommens von Chicago und Mitglieder der ICAO, während die Union in bestimmten Gremien der ICAO Beobachterstatus genießt.
Die Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsparteien des Abkommens von Chicago und Mitglieder der ICAO, während die Union in bestimmten Gremien der ICAO Beobachterstatus genießt.