Erwägungsgrund 7 32020D0372
Der Gegenstand dieses Beschlusses ist beschränkt auf den Inhalt der Änderungen, insoweit dieser Inhalt in einen Bereich fällt, der bereits weitgehend durch interne gemeinsame Vorschriften abgedeckt ist. Dieser Beschluss sollte keine Auswirkungen auf die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten im Bereich der Luftfahrt haben.