Beschluss (EU) 2020/372 des Rates vom 27. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in Bezug auf die Annahme von Änderungsanträgen zu den Anhängen 1, 3, 4, 6, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union im ICAO-Rat besteht darin, die in den Änderungsanträgen zum Ausdruck gebrachten politischen Maßnahmen zu unterstützen, da sie zur Erhöhung der Flugsicherheit und zur Stärkung der Umweltstandards beitragen.
Erwägungsgrund 8 32020D0372
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