Art. 3 32020D0272BESCHLUSS (EU) 2020/272 DES RATES vom 20. Februar 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2020-2026)
Das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll werden ab dem Datum der Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für ihr Inkrafttreten erforderlichen…
Art. 3 32015D2312BESCHLUSS (EU) 2015/2312 DES RATES vom 30. November 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll werden ab dem Datum ihrer Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für ihren Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen…
Art. 3 32016D0776BESCHLUSS (EU) 2016/776 DES RATES vom 29. April 2016 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll werden ab dem Datum ihrer Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für ihren Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen…
Erwägungsgrund 3 32016D0776BESCHLUSS (EU) 2016/776 DES RATES vom 29. April 2016 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Gemäß Artikel 16 des Abkommens und Artikel 12 des Protokolls werden das Abkommen und das Protokoll ab dem Datum ihrer Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32015D2312BESCHLUSS (EU) 2015/2312 DES RATES vom 30. November 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Gemäß Artikel 15 des Abkommens und Artikel 12 des Protokolls werden das Abkommen und das Protokoll ab dem Datum ihrer Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 5 32019D0385BESCHLUSS (EU) 2019/385 DES RATES vom 4. März 2019 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire (2018-2024)
Das Protokoll wird seit dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.