Erwägungsgrund 2 32020D0441
Durch den Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) wurde ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (corporate sector purchase programme – CSPP) eingerichtet. Neben dem dritten Programm zum Ankauf von gedeckten Schuldverschreibungen, dem Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities und dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten ist das CSPP Teil des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (asset purchase programme – APP) der EZB. Ziel des APP ist es, die Transmission der Geldpolitik weiter zu verbessern, die Kreditversorgung der Wirtschaft im Eurogebiet zu vereinfachen, die Kreditbedingungen für private Haushalte und Unternehmen zu lockern und die nachhaltige Annäherung der Teuerungsrate entsprechend dem vorrangigen Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB), die Preisstabilität zu gewährleisten, mittelfristig an ein Niveau von unter, aber nahe 2 % zu unterstützen.