Beschluss (EU) 2020/441 der Europäischen Zentralbank vom 24. März 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2020/18)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32020D0441
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