Beschluss (GASP) 2020/490 des Rates vom 2. April 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
Der Beschluss 2014/932/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32020D0490
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