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Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, welche das Ziel der Preisstabilität und das ordnungsgemäße Funktionieren des geldpolitischen Transmissionsmechanismus gefährden könnte, hat der EZB-Rat am 7. April 2020 eine Reihe weiterer Beschlüsse erlassen. Diese sehen unter anderem Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf Sicherheiten vor, die es den Geschäftspartnern des Eurosystems erleichtern sollen, ausreichende notenbankfähige Sicherheiten vorzuhalten, um weiterhin an sämtlichen liquiditätszuführenden Geschäften teilnehmen zu können. Diese Maßnahmen sind verhältnismäßig, um den ernsten, durch den Ausbruch und die rasant zunehmende Ausbreitung von COVID-19 entstandenen Risiken für die Preisstabilität, für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus und für die wirtschaftlichen Entwicklungen im Euro-Währungsgebiet entgegen zu wirken. Solche Maßnahmen dürfen nur vorübergehend gelten, bis der EZB-Rat der Auffassung ist, dass die vorstehend genannten Risiken abgenommen haben.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden und anhaltenden Notwendigkeit einer stärkeren geldpolitischen Akkommodierung, die wiederum…
Der EZB-Rat hält sämtliche der am 10. Dezember 2020 erlassenen Maßnahmen für notwendig und verhältnismäßig, um den ernsten, durch den Ausbruch und die rasant…
Der EZB-Rat hält sämtliche der am 10. Dezember 2020 erlassenen Maßnahmen für notwendig und verhältnismäßig, um den ernsten, durch die anhaltende Pandemie…
Angesichts der COVID-19-Pandemie stellte die Europäische Zentralbank (EZB) am 16. September 2020 fest, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die den…
Am 18. März 2020 beschloss der EZB-Rat ferner, dass soweit selbst auferlegte Beschränkungen die EZB möglicherweise daran hindern, so zu handeln, wie es zur…
COVID-19 wurde von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie eingestuft und ist Ursache eines kollektiven Gesundheitsnotstands, der in der jüngsten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.