Erwägungsgrund 5 32020D0547BESCHLUSS (EU) 2020/547 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2020 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur Bereitstellung von Soforthilfe für die Mitgliedstaaten und zur weiteren Stärkung des Katastrophenschutzverfahrens der Union/von rescEU zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs
Dieser Beschluss ist mit der Finanzierung gemäß dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020…
Erwägungsgrund 5 32020D1268BESCHLUSS (EU) 2020/1268 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur fortgesetzten Bereitstellung humanitärer Hilfe in der Türkei
Dieser Beschluss ist mit der Finanzierung gemäß dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020…
Erwägungsgrund 6 32020D0546BESCHLUSS (EU) 2020/546 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2020 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch
Dieser Beschluss ist mit der Finanzierung gemäß dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 verknüpft. Um…
Erwägungsgrund 3 32020R0538VERORDNUNG (EU, Euratom) 2020/538 DES RATES vom 17. April 2020 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 bezüglich des Umfangs des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen
Diese Verordnung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Finanzierung gemäß dem Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan der Union für…
Erwägungsgrund 6 32020D0265BESCHLUSS (EU) 2020/265 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Um die rasche Inanspruchnahme der Mittel zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2020 gelten —
Erwägungsgrund 3 32006D0089BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10. Februar 2006 über die Annahme des Arbeitsplans 2006 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008), einschließlich des Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/89/EG)
Nach Artikel 15 Absatz 2 des Beschlusses der Kommission vom 15. März 2005 über die Internen Vorschriften für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der…