Erwägungsgrund 5 32020D1268BESCHLUSS (EU) 2020/1268 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur fortgesetzten Bereitstellung humanitärer Hilfe in der Türkei
Dieser Beschluss ist mit der Finanzierung gemäß dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020…
Erwägungsgrund 6 32020D0545BESCHLUSS (EU) 2020/545 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2020 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch und für eine Aufstockung bei der Europäischen Staatsanwaltschaft
Dieser Beschluss ist mit der Finanzierung gemäß dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020…
Erwägungsgrund 6 32020D0546BESCHLUSS (EU) 2020/546 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2020 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch
Dieser Beschluss ist mit der Finanzierung gemäß dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 verknüpft. Um…
Erwägungsgrund 3 32020R0538VERORDNUNG (EU, Euratom) 2020/538 DES RATES vom 17. April 2020 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 bezüglich des Umfangs des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen
Diese Verordnung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Finanzierung gemäß dem Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan der Union für…
Erwägungsgrund 5 32020D0264BESCHLUSS (EU) 2020/264 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Bereitstellung von Vorschusszahlungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2020
Um die zur Inanspruchnahme des Fonds benötigte Zeit möglichst gering zu halten, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2020 gelten —
Erwägungsgrund 6 32020D0265BESCHLUSS (EU) 2020/265 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Um die rasche Inanspruchnahme der Mittel zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn des Haushaltsjahres 2020 gelten —