Erwägungsgrund 1 32020D0628
Aufgrund der positiven Erfahrungen, die mit der gemeinsamen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen gesammelt wurden, beschloss der EZB-Rat am 26. April 2019, dass die Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem (Eurosystem Procurement Coordination Office — EPCO) als ständige Koordinierungsstelle angesehen werden sollte, während die Zentralbank, bei der das EPCO angesiedelt wird, weiterhin alle fünf Jahre bestimmt wird. Das EPCO ist im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 bei der Banque centrale du Luxembourg angesiedelt.