Beschluss (EU) 2023/663 des Rates vom 20. März 2023 zur Festlegung des von der Europäischen Union hinsichtlich des Beitritts der Republik Nordmazedonien zum überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im WTO-Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verpflichtungen Nordmazedoniens in Bezug auf den Geltungsbereich sind in seiner Schlussofferte enthalten, die den Vertragsparteien des überarbeiteten GPA (im Folgenden „Vertragsparteien“) am 13. September 2022 vorgelegt und am 27. September 2022 berichtigt wurde.
Erwägungsgrund 2 32023D0663
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