Erwägungsgrund 3 32020D0751
Zweck des Abkommens sind die Einführung zügiger und effizienter Verfahren für die Identifizierung und die sichere und geregelte Rückkehr von Personen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet von Belarus oder eines Mitgliedstaats der Union oder für die Anwesenheit oder den Aufenthalt in dem betreffenden Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllen, sowie die Erleichterung der Durchbeförderung dieser Personen im Geiste der Zusammenarbeit.