Erwägungsgrund 4 32020D0751
Die Kommission sollte die Union in dem gemäß Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss vertreten.
Die Kommission sollte die Union in dem gemäß Artikel 19 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss vertreten.