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Es ist angezeigt, die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags zu ermächtigen, nach Anhörung des vom Rat nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags bestellten Sonderausschusses, im Namen der Union bestimmte Änderungen des Abkommens zu billigen, die vom Ausschuss „Investitionen, Dienstleistungshandel, elektronischer Geschäftsverkehr und öffentliche Beschaffung“ in einem vereinfachten Verfahren nach Artikel 9.20 des Abkommens oder, für die Listen der Beschaffungsstellen in den Anhängen 9-A und 9-B Abschnitte A bis C des Abkommens, gemäß Artikel 9.23 des Abkommens anzunehmen sind.
Im Einklang mit Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags ist es angezeigt, dass der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Union gewisse Änderungen des Abkommens…
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission gemäß Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags ermächtigt, im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu Änderungen der…
Im Einklang mit Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags ist es zweckmäßig, dass der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Union den Standpunkt zu billigen, der…
Für die Zwecke der Artikel 9.20 und 9.23 des Abkommens sind etwaige Änderungen oder Berichtigungen der Anhänge 9-A und 9-B Abschnitte A bis D und F des…
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermächtigt, Änderungen des…
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermächtigt, Änderungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.