Erwägungsgrund 4 32020D0769
Artikel 145 des Austrittsabkommens enthält keine Bestimmungen über Finanzhilfen aus dem Forschungsfonds für Kohle und Stahl, die Begünstigten im Vereinigten Königreich vor Ablauf des Übergangszeitraums gewährt wurden. Artikel 145 des Austrittsabkommens sollte daher entsprechend ergänzt werden, um Rechtssicherheit in Bezug auf laufende Finanzhilfen zu schaffen.