Erwägungsgrund 6 32020D0769
Der Gemeinsame Ausschuss sollte einen Beschluss nach Artikel 164 Absatz 5 Buchstabe d des Austrittsabkommens erlassen, um diese Auslassungen und Mängel zu beheben.
Der Gemeinsame Ausschuss sollte einen Beschluss nach Artikel 164 Absatz 5 Buchstabe d des Austrittsabkommens erlassen, um diese Auslassungen und Mängel zu beheben.