Erwägungsgrund 5 32020D0769
Zwei Beschlüsse der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wurden versehentlich nicht in Anhang I Teil I des Austrittsabkommens aufgeführt und acht Rechtsakte, die für die Anwendung der Vorschriften des Binnenmarkts für Waren auf Nordirland von wesentlicher Bedeutung sind, wurden nicht in Anhang 2 des Protokolls zu Irland/Nordirland aufgeführt. Diese Beschlüsse und Rechtsakte sollten daher in diesen Anhängen hinzugefügt werden. Darüber hinaus sind drei Anmerkungen erforderlich, um den Anwendungsbereich bestimmter spezifischer Rechtsakte, die in Anhang 2 des Protokolls zu Irland/Nordirland aufgeführt sind, genauer festzulegen. Diese Anmerkungen sollten daher in Anhang 2 des Protokolls zu Irland/Nordirland hinzugefügt werden.