Erwägungsgrund 5 32020D0790
In Artikel 28 Absatz 3 des Abkommens ist festgelegt, dass sich der Unterausschuss für Handel und Investitionen eine Geschäftsordnung gibt.
In Artikel 28 Absatz 3 des Abkommens ist festgelegt, dass sich der Unterausschuss für Handel und Investitionen eine Geschäftsordnung gibt.