Erwägungsgrund 6 32020D0790
Zur Gewährleistung der wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und des Unterausschusses für Handel und Investitionen möglichst rasch angenommen werden.
Zur Gewährleistung der wirksamen Durchführung des Abkommens sollte die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und des Unterausschusses für Handel und Investitionen möglichst rasch angenommen werden.