Beschluss (EU) 2020/790 des Rates vom 9. Juni 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen sollte daher auf den Beschlussentwürfen des Gemischten Ausschusses und des Unterausschusses für Handel und Investitionen beruhen —
Erwägungsgrund 8 32020D0790
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