Erwägungsgrund 3 32020D0791
Der Fachausschuss für technische Fragen (CTE) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) wurde nach Artikel 13 § 1 Buchstabe f des COTIF eingesetzt.
Der Fachausschuss für technische Fragen (CTE) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) wurde nach Artikel 13 § 1 Buchstabe f des COTIF eingesetzt.