Erwägungsgrund 1 32020D0795
Am 11. Mai 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/809 angenommen, welcher einen Zeitraum von 36 Monaten nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 jenes Beschlusses genannten Finanzierungsabkommens für die Durchführung der in Artikel 1 jenes Beschlusses genannten Projekte vorsieht.