Erwägungsgrund 4 32020D0795
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte bis zum 10. August 2021 hat keinen weiteren finanziellen Mittelbedarf zur Folge.
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte bis zum 10. August 2021 hat keinen weiteren finanziellen Mittelbedarf zur Folge.