Erwägungsgrund 3 32020D0795
Am 19. März 2020 hat das UNODA, das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte zuständig ist, um eine Verlängerung des Durchführungszeitraums jenes Beschlusses um 12 Monate ersucht. Durch die beantragte Verlängerung wäre das UNODA in der Lage, die VN-Mitgliedstaaten weiterhin bei der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrats zu unterstützen, weiter zu einer laufenden umfassenden Überprüfung beizutragen, den gemäß Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrats eingesetzten Ausschuss des VN-Sicherheitsrats bis zum Ende seines laufenden Mandats am 25. April 2021 weiterhin zu unterstützen und die Verluste durch aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführter Projekte abzufedern.