Erwägungsgrund 2 32021D2033BESCHLUSS (GASP) 2021/2033 DES RATES vom 19. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Der Durchführungszeitraum der Finanzierungsvereinbarung endet am 4. Februar 2022.
Erwägungsgrund 2 32020D1658BESCHLUSS (EU) 2020/1658 DES RATES vom 6. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung der Republik Usbekistan zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 mit dem Beschluss (EU) 2019/848 des Rates geschlossen.
Erwägungsgrund 2 32020D1066BESCHLUSS (GASP) 2020/1066 DES RATES vom 20. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Finanzhilfevereinbarung mit der Fondation pour la recherche stratégique (FRS — Stiftung für strategische Forschung) wurde am 21. Dezember 2017 unterzeichnet…
Art. 5 Abs. 2 32015D2215BESCHLUSS (GASP) 2015/2215 DES RATES vom 30. November 2015 zur Unterstützung der Resolution 2235 (2015) des VN-Sicherheitsrats zur Einrichtung eines Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen zur Ermittlung der Personen, die in der Arabischen Republik Syrien Angriffe mit Chemiewaffen verübt haben
Seine Geltungsdauer endet 18 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Kommission und der…
Erwägungsgrund 3 32020D0789BESCHLUSS (EU) 2020/789. DES RATES vom 9. Juni 2020 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien
Mit dem Beschluss (EU) 2015/1788 hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre genehmigt. Das Abkommen läuft am 17. Mai 2020 aus.
Erwägungsgrund 2 32019D1028BESCHLUSS (EU) 2019/1028 DES RATES vom 14. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats im Hinblick auf Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 durch den Beschluss (EU) 2019/848 des Rates geschlossen.