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Am 19. März 2020 hat das UNODA, das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte zuständig ist, um eine Verlängerung des Durchführungszeitraums jenes Beschlusses um 12 Monate ersucht. Durch die beantragte Verlängerung wäre das UNODA in der Lage, die VN-Mitgliedstaaten weiterhin bei der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrats zu unterstützen, weiter zu einer laufenden umfassenden Überprüfung beizutragen, den gemäß Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrats eingesetzten Ausschuss des VN-Sicherheitsrats bis zum Ende seines laufenden Mandats am 25. April 2021 weiterhin zu unterstützen und die Verluste durch aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführter Projekte abzufedern.
Am 26. März 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen (VN) für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), das für die technische…
Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP)…
Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hat angesichts der Verzögerungen bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP)…
Der Durchführungspartner, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, das im Namen der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von…
Am 6. bzw. 16. April 2021 beantragten das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung bzw. das Büro der Vereinten Nationen für…
Am 26. Mai 2020 hat die FRS eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2017/2370 bis zum 20. Dezember 2021 beantragt. Die beantragte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.